Information
Open Icon
-
07
.
07
.
2023
 - 
.
.
07
.
07
.
2023
17
.
03
.
2022

Waldbrandgefahr - Waldbrandverordnung

Zurück
Waldbrandgefahr - Waldbrandverordnung 2023 für den Verwaltungsbezirk Waidhofen an der Thaya

Aufgrund der vorherrschenden trockenen Witterungsverhältnisse ist in den Waldbeständen
des Verwaltungsbezirkes Waidhofen an der Thaya bereits eine sehr starke Austrocknung
eingetreten. Eine starke Austrocknung ist auch an der Streuauflage des Waldbodens festzustellen.

Im Sinne der forstgesetzlichen Bestimmungen liegt daher eine erhöhte Waldbrandgefahr
vor, weswegen die Einladung an alle Gemeindeämter und alle Polizeiinspektionen des
Verwaltungsbezirkes ergeht, nachstehende Verordnung zum Schutz der Waldbestände im
Verwaltungsbezirk in geeigneter Form zu verlautbaren

----------------------

V E R O R D N U N G (Auszug)

Gemäß § 41 Abs.1 in Verbindung mit § 170 Abs.1 des Forstgesetzes 1975, BGBl.Nr. 440/1975 i.d.g.F., wird für den Verwaltungsbezirk Waidhofen an der Thaya zum Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbrände verordnet:

§ 1
In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Waidhofen an der Thaya und im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) sind brandgefährliche Handlungen, wie jegliches Feuerentzünden, das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, sowie die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, verboten.

§ 2
Ebenso ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände (wie Zündhölzer und Zigaretten) im Waldbereich wegzuwerfen.

§ 3
Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Zif. 17, BGBl. Nr. 440/1975 i.d.g.F. des Forstgesetzes 1975 mit Geldstrafen bis zu € 7.270,00 oder mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 4 Wochen bestraft.

§ 4
Diese Verordnung tritt mit der Kundmachung an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

Hinweise:
- Die Zufahrtswege zum Wald sind freizuhalten, damit im Falle eines Brandes die Feuerwehr zufahren kann.
- Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers
durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
- Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen.
Close
Newsletter Icon
NEWSLETTER
Du bekommst nach abgeschlossener Anmeldung neue Beiträge als E-Mail zugesendet.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Eine Bestätigungsmail wurde an die von Ihnen angegebene Adresse gesendet.

Um die Anmeldung abzuschließen bitte den Anweisung in der E-Mail folgen.
Leider ist ein Fehler aufgetreten.
Bitte erneut versuchen.
Weitere Beiträge
Erste Hilfe Kurs
Dienstbetrieb
Open Icon

Erste Hilfe Kurs

Groß-Siegharts
13
.
04
.
2024
24
.
11
.
2020
13
.
04
.
2024
 - 
.
.
Beitrag öffnen
Übung - Personenrettung aus einem Schacht
Übung
Open Icon

Übung - Personenrettung aus einem Schacht

Groß-Siegharts
12
.
04
.
2024
24
.
11
.
2020
12
.
04
.
2024
 - 
.
.
Beitrag öffnen
PKW - Bergung nach Verkehrsunfall
Einsatz
Open Icon

PKW - Bergung nach Verkehrsunfall

Groß-Siegharts
08
.
04
.
2024
24
.
11
.
2020
08
.
04
.
2024
 - 
.
.
Beitrag öffnen
PKW - Bergung im Wald
Einsatz
Open Icon

PKW - Bergung im Wald

Groß-Siegharts
07
.
04
.
2024
24
.
11
.
2020
07
.
04
.
2024
 - 
.
.
Beitrag öffnen
Wissenstest und Wissenstestspiel in Merkengersch
Feuerwehrjugend
Open Icon

Wissenstest und Wissenstestspiel in Merkengersch

Merkengersch
05
.
04
.
2024
24
.
11
.
2020
05
.
04
.
2024
 - 
.
.
Beitrag öffnen
Branddienstübung - Vereinshaus
Übung
Open Icon

Branddienstübung - Vereinshaus

Groß-Siegharts
12
.
03
.
2024
24
.
11
.
2020
12
.
03
.
2024
 - 
.
.
Beitrag öffnen
Zurück nach oben
Benachrichtigung erhalten
Gerne können wir dich wenn es wieder Neuigkeiten gibt benachrichtigen. Nutze dazu unseren Newsletter oder folge uns auf Facebook oder Instagram.
Benachrichtigung erhalten
Close